Service
Wenden Sie sich an das Notariat, wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen, eine Vollmacht auszustellen, ein Testament aufzusetzen, eine nachweisliche Aufforderung vorzunehmen, einen bestimmten Status zu protokollieren, eine Gesellschaft zu gründen, einen Ehevertrag abzuschließen oder sonstige Rechtshandlungen in Verbindung mit Zivil- und Handelsgeschäften, Familienangelegenheiten oder Erbschaften vorzunehmen.
Beauftragen Sie bei uns Informationen zu konkreten Rechtsgeschäften und deren Steuerfolgen. Wir weisen Ihnen die benötigen Unterlagen hin und erklären Ihnen die vor und nach dem Abschluss des Rechtsgeschäfts erforderlichen Formalitäten und Schritten, die wir für Sie verwalten können.
Service
Nachfolgend sind die Rechtshandlungen und -geschäfte aufgeführt, die am häufigsten bei einem Notar abgeschlossen werden:
- Verkauf von Immobilien
- Neubauerklärungen
- Erlöschen von Gemeineigentum
- Schenkungen
- Darlehen und Schuldanerkenntnisse
- Hypotheken
- Abtretung statt Zahlung von Schulden
- Eheverträge
- Testamente
- Akten zur Erklärung von Erben
- Erbschaften
- Vollmächte
- Notarielle Beurkundungen
- Kreditversicherungspolicen
- Gesellschaftsgründungen
- Verkauf von Gesellschaftsanteilen
- Weitere Formalitäten und Dokumentenverwaltung
STANDORT
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 14:30 Uhr und 16:30 bis 19:00 Uhr.
Freitag: 9.00 – 14.30 Uhr
Juli: 9:00 bis 14:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 16:30 bis 19:00 Uhr.
August und erste Hälfte September: 9:00 bis 14:30 Uhr
KONTAKT
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